Was versteht man unter einer Maison partagée?
Eine Maison partagée ist ein gewöhnliches Wohnhaus, das gezielt für eine kleine Gruppe älterer Menschen eingerichtet wird. Jeder Bewohner verfügt über einen privaten Wohnbereich, häufig mit eigenem Duschbad, während Wohnzimmer, Küche, Garten und Waschküche gemeinsam genutzt und gepflegt werden.
Anders als im Heim gibt es keine Stationsstruktur und keinen festen Tagesplan. Das Haus liegt meist mitten im Dorf oder Stadtviertel, damit Bäckerei, Apotheke und Arztpraxis zu Fuß erreichbar bleiben. Viele Projekte verstehen sich ausdrücklich als Zwischenlösung zwischen eigenem Haushalt und Pflegeeinrichtung.
Wer zieht in ein geteiltes Seniorenhaus?
Typische Bewohner sind Menschen, die ihr bisheriges Haus nicht mehr allein bewirtschaften können, aber noch keine umfassende Pflege benötigen. Oft geben Einsamkeit nach dem Tod des Partners, Treppen oder ein abgelegener Wohnort den Ausschlag für die Suche nach einer gemeinschaftlichen Lösung.
Vor der Aufnahme führen die Träger meist ein ausführliches Gespräch, oft ergänzt durch einen Besuch und einige Probetage. Dabei geht es weniger um Formalitäten als um die Frage, ob der neue Bewohner zur Gruppe passt und die gemeinsamen Regeln mittragen möchte.
Manche Häuser richten sich auch an Menschen mit leichtem oder mittlerem Unterstützungsbedarf, etwa nach einem Schlaganfall oder bei beginnender Demenz. In solchen Fällen sind Assistenzkräfte tagsüber präsent und kümmern sich um Mahlzeiten, Begleitung und Anregung, während Pflegedienste von außen die medizinischen Leistungen übernehmen.
Träger und rechtlicher Rahmen in Frankreich
Hinter den Häusern stehen Vereine, Gemeinden, Sozialvermieter oder private Gesellschaften wie Ages & Vie. Viele Projekte fallen unter den Begriff des habitat inclusif, den das Gesetz ELAN 2018 eingeführt hat. Kennzeichnend sind ein gemeinsames Sozialprojekt und ein Träger, der das Zusammenleben moderiert.
Rechtlich wohnt jeder Bewohner zur Miete und bleibt ein Privathaushalt. Deshalb gelten die Regeln des Mietrechts und nicht die strengeren Vorschriften für medizinische Einrichtungen. Hilfe und Pflege werden individuell bei zugelassenen ambulanten Diensten bestellt, die Bewohner bleiben in der Wahl ihres Anbieters grundsätzlich frei.
Kosten, APA und Zuschuss für gemeinsames Leben
Die monatliche Belastung setzt sich aus der Miete, einem Anteil an Nebenkosten und Haushaltsgeld sowie gegebenenfalls einer Pauschale für die Assistenzkräfte zusammen. Weil die Kosten auf mehrere Schultern verteilt werden, liegt das Gesamtbudget häufig unter dem eines Pflegeheims mit vergleichbarer Betreuung.
Bewohner mit anerkanntem Pflegebedarf erhalten die APA vom Département, die zur Finanzierung von Hilfen zu Hause dient. Für Häuser mit anerkanntem Sozialprojekt kann zusätzlich die aide à la vie partagée gezahlt werden. Wer ein geringes Einkommen hat, kann bei der CAF außerdem Wohngeld beantragen.
Vergleichbare Modelle in Deutschland, Österreich und der Schweiz
In Deutschland entsprechen ambulant betreute Wohngemeinschaften dem französischen Konzept am ehesten. Pflegebedürftige mit Pflegegrad können dort unter bestimmten Bedingungen einen Wohngruppenzuschlag der Pflegekasse erhalten. Die Heimgesetze der Länder legen fest, wann eine solche Wohngruppe noch als selbstbestimmt gilt.
In Österreich gibt es Hausgemeinschaften und betreute Wohngruppen, die oft von Gemeinden oder Sozialvereinen organisiert werden. In der Schweiz bieten Genossenschaften und Stiftungen sogenannte Alterswohngemeinschaften an. Das Prinzip ähnelt überall dem französischen Vorbild, die Finanzierung folgt aber den jeweiligen nationalen Systemen.
Für Leser aus dem deutschsprachigen Raum ist vor allem der Unterschied bei den Leistungen wichtig. Die deutsche Pflegeversicherung zahlt Sachleistungen grundsätzlich nur im Inland, während Pflegegeld bei Wohnsitz in einem anderen EU-Staat unter Umständen weiter fließen kann. Eine Beratung bei der Pflegekasse schafft hier Klarheit.
Als Deutscher in eine französische Maison partagée ziehen
Bürger der EU und der Schweiz dürfen sich frei in Frankreich niederlassen und eine solche Wohnung mieten. Für Rentner aus Deutschland regelt das Formular S1 in der Regel die Krankenversicherung. Leistungen wie APA setzen einen dauerhaften und rechtmäßigen Wohnsitz in Frankreich voraus.
- Gewünschte Region festlegen und bestehende Häuser über Gemeinde oder Träger ermitteln
- Haus besichtigen und mit den aktuellen Bewohnern sprechen
- Mietvertrag, Hausregeln und Assistenzpauschale schriftlich anfordern
- Krankenversicherung über das Formular S1 bei der CPAM anmelden
- APA und Wohngeld nach dem Einzug beantragen
Geteiltes Haus, Pflege-WG und Heim im Überblick
Die folgende Übersicht stellt die wichtigsten Merkmale der Wohnformen gegenüber und hilft, die passende Lösung für den jeweiligen Unterstützungsbedarf zu erkennen. Die Angaben beschreiben typische Modelle, einzelne Häuser können in Organisation und Leistungsumfang deutlich davon abweichen.
| Merkmal | Maison partagée | Ambulant betreute WG | Pflegeheim (EHPAD) |
|---|---|---|---|
| Rechtsstatus | Mietwohnung | Mietwohnung | Einrichtung |
| Gruppengröße | Klein | Klein | Groß |
| Pflege | Externe Dienste | Externer Pflegedienst | Im Haus |
| Mitsprache | Hoch | Hoch | Begrenzt |
Fallstricke bei gemeinschaftlichen Seniorenhäusern
Die Qualität eines solchen Hauses hängt stark vom Träger, vom Personal und von der Zusammensetzung der Gruppe ab. Vor der Unterschrift lohnt sich ein genauer Blick auf einige Punkte, die in Prospekten selten ausführlich erläutert werden.
- Unklar geregelte Nachtbetreuung oder fehlender Notruf
- Assistenzpauschale ohne transparente Leistungsbeschreibung
- Keine Regelung für den Fall stark steigenden Pflegebedarfs
- Lage ohne Anbindung an Geschäfte und Ärzte
- Mitbewohner mit sehr unterschiedlichen Erwartungen
Kann ein Ehepaar gemeinsam einziehen?
Viele Häuser nehmen Paare auf, sofern ein größeres Zimmer oder zwei benachbarte Räume verfügbar sind. Die Miete wird dann entsprechend angepasst. Es lohnt sich, frühzeitig nachzufragen, weil Paarzimmer in den meist kleinen Häusern nur selten zur Verfügung stehen.
Bleibt man bis zum Lebensende im Haus?
Das hängt vom Konzept ab. Manche Häuser begleiten Bewohner mit Unterstützung von Pflegediensten und Palliativteams sehr lange, andere sehen bei schwerer Pflegebedürftigkeit einen Wechsel ins Heim vor. Diese Frage sollte vor dem Einzug ausdrücklich und schriftlich geklärt werden.
Muss man Französisch sprechen?
Grundkenntnisse sind dringend zu empfehlen, denn das Zusammenleben, die Abstimmung mit Assistenzkräften und die Kommunikation mit Ärzten laufen auf Französisch. In Grenzregionen wie dem Elsass finden sich mitunter deutschsprachige Mitbewohner oder Mitarbeiter, eine Garantie dafür gibt es jedoch nicht.
Wie findet man freie Plätze?
Hilfreich sind die Sozialdienste der Gemeinde, die lokalen Informationsstellen für Senioren und die Seiten der Träger. Da die Häuser klein sind, entstehen freie Zimmer unregelmäßig. Eine Eintragung auf Wartelisten mehrerer Häuser erhöht die Chancen auf einen baldigen Einzug spürbar.
Quellen und Organisationen
- Habitat inclusif : un chez-soi et une vie sociale partagée — Offizielle französische Seite zum inklusiven Wohnen mit eigenem Zimmer, Gemeinschaftsräumen, Sozialprojekt und Zuschuss für das gemeinsame Leben.
- Changer de logement – résidences autonomie et solutions — Staatliche Übersicht über alternative Wohnformen für ältere Menschen in Frankreich, vom geteilten Haus bis zur Résidence autonomie.
