Was bedeutet Habitat inclusif?
Das inklusive Wohnen wurde 2018 mit dem ELAN-Gesetz rechtlich verankert. Es richtet sich an ältere Menschen und an Menschen mit Behinderung, die bewusst in einer kleinen Gruppe leben möchten. Jeder Bewohner hat seinen eigenen Wohnbereich und einen normalen Miet- oder Untermietvertrag.
Kern des Modells ist ein gemeinsames Projekt des sozialen Lebens, das die Bewohner mit einem Träger erarbeiten. Es beschreibt Aktivitäten, Treffen und gegenseitige Unterstützung im Alltag. Inklusives Wohnen ist ausdrücklich keine medizinisch-soziale Einrichtung, sondern ein gewöhnliches Zuhause mit gemeinschaftlicher Komponente.
Für wen ist die Wohnform gedacht?
Angesprochen sind Senioren, die nicht mehr allein, aber auch nicht in einem Heim leben möchten, sowie Menschen mit Behinderung, die Selbstständigkeit und Begleitung verbinden wollen. Viele Projekte mischen beide Gruppen. Voraussetzung ist die freie Entscheidung für dieses Leben als Hauptwohnsitz.
Wie funktioniert ein Projekt?
Ein Träger, etwa ein Verein, ein Sozialvermieter, eine Gemeinde oder ein Unternehmen der Sozialwirtschaft, organisiert das Projekt. Er stellt Wohnungen bereit oder arbeitet mit einem Vermieter zusammen und beschäftigt häufig eine Person, die das Zusammenleben koordiniert und Aktivitäten begleitet.
Die Wohnungen können in einem Gebäude zusammenliegen oder über ein Viertel verteilt sein, sofern ein Gemeinschaftsraum erreichbar ist. Pflege und Hilfe zu Hause werden wie in jeder Wohnung von externen Diensten erbracht. Bewohner wählen ihre Pflegedienste frei.
Typische Elemente des Sozialprojekts sind gemeinsame Mahlzeiten, Ausflüge, Kulturangebote, Unterstützung bei Behördengängen und Kontakte zu Vereinen im Viertel. Die Bewohner bestimmen mit, was angeboten wird. So entsteht eine Gemeinschaft, die sich an den tatsächlichen Wünschen der Beteiligten orientiert.
Finanzierung und Hilfen
Seit 2021 können Départements eine Hilfe für das gemeinsame Leben gewähren, die sogenannte aide à la vie partagée. Sie wird für jeden Bewohner bewilligt, aber an den Träger gezahlt und finanziert die Koordination des Sozialprojekts. Die nationale Solidaritätskasse CNSA beteiligt sich an der Finanzierung.
Miete und Nebenkosten trägt jeder Bewohner selbst, wobei je nach Einkommen Wohngeld wie APL möglich ist. Individuelle Pflegeleistungen wie die APA für ältere Menschen bleiben unabhängig davon bestehen. Die Gesamtkosten liegen häufig unter denen einer stationären Einrichtung, hängen aber stark vom Projekt ab.
Nicht jedes Département fördert inklusives Wohnen im gleichen Umfang, und die Zahl der Projekte wächst unterschiedlich schnell. Wer gezielt sucht, sollte beim Département und bei der lokalen Anlaufstelle für ältere Menschen nachfragen, welche Projekte bestehen oder in Planung sind.
Ähnliche Modelle im deutschsprachigen Raum
In Deutschland entsprechen ambulant betreute Wohngemeinschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte dem französischen Modell am ehesten. Bei anerkanntem Pflegegrad zahlt die Pflegekasse unter Voraussetzungen einen Wohngruppenzuschlag. Wichtig ist die Abgrenzung zum Heim, die je nach Bundesland durch eigene Wohn- und Teilhabegesetze geregelt wird.
In Österreich und der Schweiz entstehen vergleichbare Projekte über Genossenschaften, Gemeinden und Organisationen der Altershilfe, oft unter Bezeichnungen wie Wohnen mit Begleitung oder Hausgemeinschaft. Die Finanzierung ist meist regional geregelt und wird von Projekt zu Projekt individuell vereinbart.
Zuzügler aus dem DACH-Raum können in Frankreich an einem Projekt teilnehmen, wenn sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Die Hilfe für das gemeinsame Leben und Wohngeld setzen einen regulären, stabilen Aufenthalt voraus. Ausreichende Französischkenntnisse sind für ein gemeinsames Sozialprojekt praktisch unverzichtbar.
| Merkmal | Habitat inclusif | Résidence autonomie | EHPAD |
|---|---|---|---|
| Rechtlicher Charakter | Gewöhnliche Wohnung | Medizinisch-soziale Einrichtung | Medizinisch-soziale Einrichtung |
| Vertrag | Miet- oder Untermietvertrag | Aufenthaltsvertrag | Heimvertrag |
| Gemeinschaft | Gemeinsames Sozialprojekt | Gemeinschaftsräume und Angebote | Aktivitäten der Einrichtung |
| Pflege | Externe Dienste nach Wahl | Begrenzt, meist extern | Pflege rund um die Uhr |
| Förderung | Hilfe für das gemeinsame Leben | Wohngeld möglich | APA und ASH möglich |
So findet man einen Platz
Da Projekte klein sind und oft gezielt Bewohner suchen, lohnt sich frühzeitiger Kontakt. Viele Träger laden zu Informationsabenden oder Kennenlerntreffen ein. Der folgende Ablauf zeigt, wie Interessierte vorgehen können, um ein passendes Projekt zu finden und aufgenommen zu werden.
- Projekte über Département, Gemeinde und offizielles Seniorenportal ermitteln
- Träger kontaktieren und Sozialprojekt anfordern
- Wohnung und Gemeinschaftsräume besichtigen
- Andere Bewohner kennenlernen
- Miet- oder Untermietvertrag prüfen
- Wohngeld und individuelle Hilfen beantragen
Worauf achten?
Inklusives Wohnen lebt von Beteiligung. Wer lieber zurückgezogen lebt oder umfassende Versorgung erwartet, wird möglicherweise enttäuscht. Auch die Stabilität der Finanzierung und die Qualität der Koordination entscheiden über den Erfolg eines Projekts. Die folgenden Punkte helfen bei der Bewertung.
- Unklare Finanzierung der Koordination nach Projektstart
- Fehlende Barrierefreiheit von Wohnung oder Gemeinschaftsraum
- Erwartung umfassender Pflege vor Ort
- Wenig Mitsprache der Bewohner beim Sozialprojekt
- Kein Plan für steigenden Pflegebedarf
Fragen zum inklusiven Wohnen
Die folgenden Antworten greifen Fragen auf, die Leser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz zu dieser in Frankreich noch jungen Wohnform häufig stellen. Da sich Förderung und Angebot dynamisch entwickeln, sollten Details bei Département und Träger bestätigt werden.
Ist Habitat inclusif dasselbe wie ein Béguinage?
Nicht unbedingt. Ein Béguinage beschreibt eine bauliche und nachbarschaftliche Wohnform für Senioren. Es kann als inklusives Wohnen anerkannt werden, wenn ein Sozialprojekt mit Träger besteht. Umgekehrt muss ein inklusives Wohnprojekt nicht wie ein Béguinage um einen Hof angeordnet sein.
Wer bezahlt die Koordination?
Die Koordination wird in der Regel über die Hilfe für das gemeinsame Leben finanziert, die das Département pro Bewohner an den Träger zahlt. Wo diese Hilfe nicht gewährt wird, tragen Träger, Gemeinden oder die Bewohner selbst die Kosten der Begleitung.
Kann ich mit Pflegegrad einziehen?
Ja. Pflegebedürftigkeit schließt die Teilnahme nicht aus, solange das Leben in der eigenen Wohnung mit externer Hilfe möglich ist. In Frankreich kann die APA ambulante Unterstützung finanzieren. Bei sehr hohem nächtlichem Pflegebedarf stößt das Modell allerdings an Grenzen.
Gibt es deutschsprachige Projekte?
Ausdrücklich deutschsprachige Projekte des inklusiven Wohnens in Frankreich sind nicht bekannt. In grenznahen Regionen wie dem Elsass ist die Chance auf zweisprachige Mitbewohner höher. Für deutschsprachige Gemeinschaftsprojekte lohnt eher der Blick auf Initiativen in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Quellen und Organisationen
- Habitat inclusif : un chez-soi et une vie sociale partagée — Offizielle Seite zum inklusiven Wohnen: eigene Wohnung mit Gemeinschaftsräumen, gemeinsamem Sozialprojekt und Zuschuss für gemeinschaftliches Leben.
- Changer de logement – résidences autonomie et solutions — Offizielle Rubrik zu Wohnformen für Senioren: Résidences autonomie, Servicewohnanlagen, Gastfamilienaufnahme und gemeinschaftliches Wohnen in Frankreich.
- SeLoger – Béguinage et habitat inclusif — Artikel über Béguinage und inklusives Wohnen: gruppierte kleine Häuser, Nachbarschaftshilfe unter Senioren und oft moderate Mieten.
